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AGB

(Stand 25.10.2023)

§1. Inkrafttreten des Vertrages

Für Umzüge in Deutschland und der EU müssen die Leistungen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Weisungen, Änderungen und Absprachen, sei es telefonisch oder persönlich, sind nicht wirksam. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Alle Angebote von Möbelspedition Blink müssen vom Kunden, dem Auftraggeber, schriftlich bestätigt werden. Damit wird der Vertrag wirksam und rechtskräftig.

Mit der Auftragsbestätigung tritt der Auftrag sofort in Kraft und wird registriert. Gleichzeitig werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als gelesen und akzeptiert angesehen.

Der vereinbarte Termin oder die Termine werden unverzüglich durch Möbelspedition Blink für den Kunden als Auftraggeber reserviert. Der Kunde erhält während der Geschäftszeiten von Möbelspedition Blink eine Auftragsbestätigung und eine Bestätigung über den reservierten Auftrag. Das verbindliche Angebot von Möbelspedition Blink gilt bereits vor der Rückbestätigung durch das Unternehmen als wirksam. Eventuelle Verzögerungen bei der Rückbestätigung seitens Möbelspedition Blink können auf die Geschäftszeiten oder hohen Kundenkontakt zurückzuführen sein. Dennoch werden Aufträge unmittelbar nach der Auftragsbestätigung durch den Kunden registriert und verbucht.

Während der Geschäftszeiten erhält der Kunde ebenfalls eine Auftragsbestätigung von Möbelspedition Blink. Falls der Kunde das Angebot nicht rechtzeitig bestätigt und der gewünschte Termin bereits vergeben ist, bietet Möbelspedition Blink alternative Termine an, deren Preise variieren können. Weitere Informationen zur Verschiebung bereits erteilter Aufträge sind im Abschnitt §13. Stornierungen und Terminänderungen zu finden.

Eine Grundanfrage von Möbelspedition Blink stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Verbindliche Angebote sind solche, die von Möbelspedition Blink in Form von PDF-Angeboten oder als “verbindliches Angebot” bezeichneten Angeboten erstellt werden und für den angegebenen Zeitraum bindend sind. Im unwahrscheinlichen Fall von Fehlern oder Widersprüchen in einem verbindlichen Angebot gilt nur der fehlerfreie Teil als gültig. Sollte ein fehlerhaftes Angebot vorliegen, muss der fehlerhafte Teil umgehend besprochen und angepasst werden. Möbelspedition Blink ist gerne bereit, Angebote nach den Wünschen des Kunden anzupassen. Andernfalls wird der Vertrag im Sinne von Möbelspedition Blink ausgelegt.

Verträge können nur schriftlich mit Möbelspedition Blink und seinen offiziellen Vertretern abgeschlossen werden. Nachverhandlungen mit vor Ort befindlichen Mitarbeitern sind nicht möglich. Erweiterungen des Umzugs oder die Hinzuziehung zusätzlicher Mitarbeiter vor Ort müssen nicht zwingend schriftlich bestätigt werden. Weitere Details sind in §3. Beauftragung weiterer Frachtführer/Handwerker zu finden.

Das Angebot von Möbelspedition Blink ist ein rechtskräftiger Vertrag, der durch einfache Zustimmung des Kunden per E-Mail, schriftlich, durch Unterschrift oder Terminbestätigung gültig wird. Möbelspedition Blink ist nicht verpflichtet, eine Bestätigung von seiner Seite auszusprechen. Das Angebot ist verbindlich und wird durch die Annahme des Kunden für beide Seiten bindend. Der Vertrag und das Angebot können nicht vom Kunden geändert werden.

Jegliche Änderungen gelten als nicht rechtskräftig und werden als Betrugsversuch betrachtet. Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit, den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen.

§2. Transportübernahme im Allgemeinen

Die Durchführung eines Umzuges setzt voraus, dass der Umzug unter normalen Bedingungen erfolgen kann. Die Hauptverkehrsstraßen sowie die Straßen und Wege zur Be- oder Entladestelle müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und ähnlichen Bereichen gelten Distanzen von höchstens 20 Metern zwischen dem Fahrzeug und dem Hauseingang als normal. Wenn die Distanz mehr als 20 Meter beträgt, wird der Umzug dennoch von Möbelspedition Blink nach bestem Wissen durchgeführt. Es ist jedoch zu beachten, dass dies einen erheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten kann.

Wenn ein zeitbasiertes Angebot erstellt wurde, entstehen keine zusätzlichen Kosten aufgrund der zusätzlichen Entfernung, jedoch werden die Stunden pro Mitarbeiter gemäß der Vereinbarung berechnet.

Wenn es sich um ein Pauschalangebot von Möbelspedition Blink handelt und der Umzug nicht unter normalen Bedingungen durchgeführt werden kann, behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, zusätzliches Personal, Fahrzeuge und Ausrüstung hinzuzuziehen. In diesem Fall kann Möbelspedition Blink dem Kunden die unerwarteten Mehrkosten in Rechnung stellen, die in angemessener Relation zu den tatsächlichen Aufwendungen stehen und nach eigener Kalkulation von Möbelspedition Blink festgelegt werden.

Die Zugänglichkeit von Hauseingängen, Fluren, Treppen usw. muss einen reibungslosen Transport ermöglichen. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung der Arbeiten in der geplanten Weise zulassen.

Falls Möbelspedition Blink nicht über mögliche Schwierigkeiten informiert wird, behält sich das Unternehmen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder dem Kunden die Kosten für den Mehraufwand oder Sonderaufwand nach eigenem Ermessen in Rechnung zu stellen. Wenn die Bedingungen an der Be- oder Entladestelle oder behördliche Vorschriften die Durchführung der Arbeiten verhindern, muss der Kunde Möbelspedition Blink rechtzeitig und eigenständig informieren, damit der Termin verschoben werden kann. Details zur Terminverschiebung sind in §13. Stornierungen und Terminänderungen zu finden.

Wenn der Auftraggeber seine Informationspflicht vernachlässigt und keinen Alternativtermin vereinbart, trägt er alle im Vertrag oder im bestätigten Angebot vereinbarten Kosten, auch wenn der Auftrag nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Wenn die Arbeiten nur mit erhöhtem Zeitaufwand oder der Hinzuziehung von weiterem Personal, Fahrzeugen oder Ausrüstung möglich sind, behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, diese Sonderleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§3. Beauftragung weiterer Frachtführer/Handwerker

Für die Durchführung des Auftrags können zusätzliche Frachtführer oder Handwerker herangezogen werden, und der Umzug kann auch im Rahmen eines Sammeltransports erfolgen. Möbelspedition Blink haftet lediglich für die sorgfältige Auswahl von zusätzlich vermittelten Frachtführern oder Handwerkern. Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer zur Unterstützung hinzuzuziehen und mit diesen oder durch diese allein den Auftrag des Kunden, als Auftraggeber, abzuwickeln. Möbelspedition Blink kann je nach Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mehr oder weniger Mitarbeiter einsetzen, als im Angebot ursprünglich beschrieben. Dies geschieht ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, solange die ursprünglich angebotenen Gesamtstunden nicht überschritten werden. Falls zusätzliche Stunden erforderlich sind, werden sie pro Mitarbeiter und Stunde gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

Bei der Hinzuziehung weiterer Mitarbeiter und/oder Fahrzeuge können Anfahrtskosten anfallen. Möbelspedition Blink kann auch von Anfang an mit mehr oder weniger Mitarbeitern als im Angebot beschrieben am Umzugstag erscheinen. In diesem Fall stehen dem Kunden jedoch die im Angebot angegebenen Gesamtstunden zur Verfügung. Diese Gesamtstunden werden durch die Summe der anwesenden Mitarbeiter geteilt, um die Stunden zu ermitteln, während derer die Mitarbeiter vor Ort sind. Die Entscheidung darüber, ob mehr oder weniger Mitarbeiter erforderlich sind, liegt in den meisten Fällen beim Teamleiter vor Ort. Diese Entscheidung erfolgt jedoch in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Vertriebsleiters, der auch das Angebot erstellt hat.

§4. Pflichten des Möbelspediteurs

Möbelspedition Blink verpflichtet sich, die im Vertrag schriftlich festgelegten Transportmittel während des vereinbarten Zeitraums bereitzustellen. Verspätungen, die Möbelspedition Blink trotz bestmöglicher Bemühungen nicht vermeiden kann, gelten nicht als Vertragsbruch. Faktoren wie Verkehrsprobleme, Dienstleistungsstörungen oder äußere Einflüsse, die zu Verzögerungen führen, berechtigen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung. Die Regelungen in §13. Stornierungen und Terminänderungen bleiben trotz Verspätungen in Kraft.

Dies gilt auch dann, wenn die Verspätung so erheblich ist, dass der Umzug nicht am selben Tag abgeschlossen werden kann. In diesem Fall stehen Möbelspedition Blink zwei alternative Termine zur Verfügung. Das Unternehmen führt den Auftrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und mit gebotener Sorgfalt aus. Um Schäden zu vermeiden, stellt Möbelspedition Blink geschultes Personal zur Verfügung und agiert im Allgemeinen mit Sorgfalt.

§5. Pflichten des Kunden als Auftraggeber

Der Auftraggeber hat Möbelspedition Blink rechtzeitig und eigenständig alle örtlichen Gegebenheiten genau zu benennen. Dies betrifft insbesondere die Auszugs- und Einzugsadressen sowie die Namen an den Klingeln im Falle eines Umzugs. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, Möbelspedition Blink auf die besondere Beschaffenheit des Transportguts und dessen Empfindlichkeit hinzuweisen. Der Auftraggeber muss bewegliche oder elektronische Komponenten empfindlicher Geräte wie Plattenspieler, Fernseher, Radios, PCs, Soft- und Hardware, EDV-Anlagen und ähnliche Gegenstände fachgerecht sichern. Auch Gegenstände von großer Empfindlichkeit wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Rahmen, Leuchter, Lampenschirme und andere müssen angemessen für den Transport gesichert werden, idealerweise in ihrer Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung. Alternativ hat der Auftraggeber die Möglichkeit, empfindliche Transportgüter im Voraus zu deklarieren und eine spezielle Transportoption zu buchen. In diesem Fall wird Möbelspedition Blink die Buchung registrieren und die empfindlichen Gegenstände mit besonderem Schutzmaterial und Sorgfalt verpacken und transportieren.

Möbelspedition Blink ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber selbst verpackte Gegenstände auf die ordnungsgemäße Transportsicherung zu überprüfen. Sofern nicht anders vereinbart, obliegt die Beschaffung aller für die Durchführung des Transports erforderlichen Dokumente, Genehmigungen und Bescheinigungen dem Auftraggeber selbst.

Während des Umzugs und der Beladung der Fahrzeuge mit dem Umzugsgut ist der Auftraggeber verpflichtet sicherzustellen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. Möbelspedition Blink schult seine Mitarbeiter im Detail und überprüft nach jedem Auftrag die Vollständigkeit des eigenen Inventars sowie das Vorhandensein eventuell zurückgebliebener Gegenstände. Eine einfache schriftliche oder bildliche Deklaration empfindlichen Umzugsguts reicht nicht aus, um dieses durch Möbelspedition Blink versichert transportieren zu lassen. Eine solche Deklaration muss immer von Möbelspedition Blink schriftlich rückbestätigt werden.

§6. Kosten

Für Umzüge in Deutschland und der EU gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise von Möbelspedition Blink. Die Preisangebote beziehen sich auf das übliche Gut mit normalem Umfang, Gewicht und Zustand. Möbelspedition Blink geht von normalen, unveränderten Transportbedingungen aus, ungehinderten Zugangswegen und der Möglichkeit des Transports über Treppenhäuser mit sofortigem Be- und Entladen. Alle Angebote von Möbelspedition Blink gelten nur bei unverzüglicher Annahme und wenn bei Auftragserteilung auf das Angebot Bezug genommen wird. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise, die die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Ausnahmen gelten ausdrücklich für Angebote an Gewerbetreibende, bei denen es sich um Nettopreise handelt, sofern nicht anders angegeben wurde.

§7. Zusatzleistungen und Mehraufwände

Zusätzlich zu vergüten sind beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen, wie der Transport mit einem Schrägaufzug durch das Fenster oder über den Balkon. Hierzu gehören auch Transporte mit einem elektrischen Treppensteiger. Verzögerungen aufgrund von Witterungs- oder Straßenverhältnissen fallen ebenfalls in diese Kategorie und werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Anbringen oder Abmontieren von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen und anderen Beleuchtungskörpern erfordert einen zusätzlichen Aufwand, der nicht im Grundangebot enthalten ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart oder hinzugebucht. Ebenso ist der Anschluss und das Abschließen von jeglichen Küchengeräten, Waschmaschinen und Trocknern als Sonderaufwand zu betrachten und muss vom Kunden in schriftlicher Form angegeben und gebucht werden, sofern dies nicht bereits im Angebot enthalten ist.

Eine einfache Deklarierung oder ein Hinweis auf deren Vorhandensein reicht nicht aus. Die Buchung muss schriftlich festgehalten und von Möbelspedition Blink rückbestätigt werden, um die Dienstleistung einzuschließen und zu versichern. In den Angeboten von Möbelspedition Blink sind diese als Sonderaufwand eingestuften Dienstleistungen nicht enthalten und müssen daher rechtzeitig vom Kunden angegeben und gebucht werden. Die zeitnahe Mitteilung und Buchung seitens des Kunden ist entscheidend, damit Möbelspedition Blink die entsprechenden qualifizierten Mitarbeiter zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann.

Wenn keine rechtzeitige Mitteilung und Buchung seitens des Kunden erfolgt, kann Möbelspedition Blink die beschriebenen Dienstleistungen nicht durchführen. Falls jedoch zufällig ein qualifizierter Mitarbeiter vor Ort ist und die erforderlichen Aufgaben erledigen kann, behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, dem Kunden die Erbringung der Dienstleistung dennoch in Rechnung zu stellen.

Der Transport von schweren Gegenständen wie Kühlschränken, Truhen, Flügeln, Harfen, Klavieren, Tresoren, Aquarien, Waffenschränken, Bauernschränken, Sportgeräten und anderen Gütern über 80 Kilogramm muss ebenfalls im Voraus angemeldet und gebucht werden, da sie gesondert vergütet werden. Alle Dienstleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, gelten als Sonderaufwand.

§8. Fälligkeit des Entgelts

Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens sieben Werktage vor dem geplanten Umzugstermin an Möbelspedition Blink überwiesen werden. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, den Gesamtbetrag vor der Entladung des Umzugsguts in bar zu begleichen. Beide Zahlungsoptionen werden als gleichwertig betrachtet, aber der Kunde muss rechtzeitig angeben, welche Methode er wählt.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind dies die einzigen zulässigen Zahlungsmethoden, die von Möbelspedition Blink angeboten werden. Falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den angebotenen Zahlungsmethoden nicht nachkommt, behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrags der Endrechnung zu erheben. Darüber hinaus ist Möbelspedition Blink berechtigt, das gesamte Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Kunden einzulagern. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des §419 des HGB (Beförderungs- und Ablieferungshindernisse) entsprechend.

Während der Begleichung der Gesamtforderung wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen und endet erst, wenn die Zahlung vollständig erfolgt ist und die Arbeiten abgeschlossen sind, einschließlich der Abfahrt der Mitarbeiter. Die Zahlung muss dennoch vor der vollständigen Entladung des Umzugsguts erfolgen. Andernfalls behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, wie bereits beschrieben, die Rechte des Spediteurs gemäß §419 HGB auszuüben und eine kostenpflichtige Einlagerung vorzunehmen. Die Einlagerungskosten werden nach dem bekannten Stundenpreis pro Mitarbeiter und Stunde berechnet und belaufen sich zusätzlich auf 7,90 Euro pro Tag und Kubikmeter. Für jegliche Arbeiten ohne Fahrzeuge gilt, dass die vollständige Bezahlung spätestens vor Beginn der Arbeiten vor Ort erfolgen muss. Dies ist der letzte Zeitpunkt für die Bezahlung.

Ohne eine Vorauszahlung können keine Arbeiten durchgeführt werden. Falls keine Bezahlung erfolgt, wird das Team abreisen müssen, und der Auftrag wird als Stornierung behandelt, wodurch der gesamte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt wird.

HINWEIS! Bitte beachten Sie, dass wir nur Zahlungen auf folgendes Konto berücksichtigen können:

IBAN: DE91370400440120586300 BIC: DEUTDEDBP29 Bank: Postbank

§9. Erstattung von Umzugskosten

Sofern der Kunde als Auftraggeber Anspruch auf Umzugskostenerstattung gegenüber einer Dienststelle, dem Arbeitgeber oder einer Sozialbehörde hat, ist er verpflichtet, diese Stelle unverzüglich anzuweisen, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an Möbelspedition Blink zu zahlen. Falls diese Stelle sich weigert, die Kosten zu übernehmen, erklärt sich der Kunde, als Auftraggeber, damit einverstanden, die Kosten in voller Höhe aus eigenen Mitteln zu begleichen. In diesem Fall gelten die üblichen Fristen.

§10. Informationen zur Beschaffenheit des Fahrzeug-Innenlebens

Möbelspedition Blink verpflichtet sich, seine Fahrzeuge in geordnetem Zustand für Kundenaufträge bereitzustellen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge von Möbelspedition Blink stets in einem ordentlichen Zustand sein müssen, sodass keine Verzögerungen aufgrund von Suchen nach Transport- oder Schutzmaterialien entstehen. Die Fahrzeuge erscheinen somit in geordnetem Zustand beim Kunden als Auftraggeber. Die Zeit, die für die Ordnung der Fahrzeuge nach jedem Auftrag aufgewendet wird, darf maximal 20 Minuten pro Fahrzeug betragen, und diese Zeit wird dem Kunden als Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§11. Vorbereitungen des Kunden – Verpackung

Der Kunde als Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen, um einen reibungslosen Umzug sicherzustellen, insbesondere die Verpackung des Umzugsguts. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei Möbelspedition Blink deklariert und bucht.

Sollte der Kunde den Einpack- oder Auspackservice von Möbelspedition Blink unangekündigt oder zu kurzfristig in Anspruch nehmen wollen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Dienstleistung zu verweigern. Alternativ kann Möbelspedition Blink diese unangemeldete oder zu spät deklarierte Dienstleistung als Sonderleistung durchführen und dem Kunden als Auftraggeber in Rechnung stellen. Der Kunde als Auftraggeber ist verpflichtet, Möbelspedition Blink ein ordnungsgemäßes und sicheres Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Dies schließt die Bereinigung von Straßen bei Eis und Glätte ein, um mögliche Unfälle zu verhindern. Darüber hinaus darf am Arbeitsplatz des Umzugs keine giftigen oder gesundheitsschädigenden Substanzen vorhanden sein, und der Kunde muss sicherstellen, dass kein Schlamm oder Schmutz die Arbeit von Möbelspedition Blink beeinträchtigt.

§12. Arbeitszeiten

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Angebote von Möbelspedition Blink für einen einzelnen Arbeitstag. Ein Festpreis bezieht sich ebenfalls auf einen einzelnen Arbeitstag. Bei einem Festpreisangebot wird davon ausgegangen, dass es sich auf das beschriebene und besprochene Umzugsgut bezieht. Falls ein Angebot ausdrücklich für mehrere Tage angegeben wurde, gilt es natürlich für die genannten Tage. Die geschätzte Arbeitsstundenzahl von Möbelspedition Blink ist nicht verbindlich, sondern dient lediglich zur Orientierung für die Kostenkalkulation. Die Zeitangabe im Angebot stellt keine verbindliche Kostenschätzung dar. Sie gibt lediglich einen Überblick über die im Angebotspreis enthaltenen Stunden und Dienstleistungen. Möbelspedition Blink bemüht sich, die Schätzungen so genau wie möglich zu machen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Schätzung. Der Kunde als Auftraggeber ist verpflichtet, den Umfang des Umzugs, das Mobiliar, die Park- und Zugangssituationen sowie die Fußwege im Detail zu beschreiben.

Der Kunde sollte auch angeben, welche Aufgaben er selbst übernehmen möchte und welche Dienstleistungen von Möbelspedition Blink erwartet werden. Zur Unterstützung sollte der Kunde Bildmaterial und eine Möbelliste bereitstellen. Nur so kann Möbelspedition Blink eine verlässliche Schätzung abgeben. Wenn die tatsächliche Arbeitszeit die geschätzte Arbeitszeit überschreitet, wird die zusätzliche Zeit gemäß den Zahlungsbedingungen von Möbelspedition Blink in Rechnung gestellt. Der Stundenpreis pro Mitarbeiter und Stunde ist immer im Angebot angegeben. Wenn ein regulärer Arbeitstag endet, ohne dass die Arbeiten abgeschlossen sind, wird Möbelspedition Blink die Arbeiten für diesen Tag beenden und einen neuen Termin mit dem Kunden als Auftraggeber vereinbaren. Wenn die Fachkräfte von Möbelspedition Blink bereits vorher feststellen, dass die Arbeiten am vereinbarten Arbeitstag nicht abgeschlossen werden können, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Arbeiten für diesen Tag abzuschließen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Für den neuen Termin werden neben den Stundenkosten auch Grundkosten wie Anfahrtskosten, Kosten für Schutzmaterialien, Kosten für Transportmaterialien, Spritkosten, Verschleiß und Versicherungskosten berechnet, sofern keine anderen Konditionen vereinbart wurden. Bei Angeboten, die auf Stundenbasis angeboten wurden, wird jede angefangene Stunde als volle Stunde abgerechnet.

§13. Stornierungen und Terminänderungen

Terminänderungen werden von Möbelspedition Blink gegen eine Bearbeitungsgebühr angeboten. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr hängt vom Zeitraum und Umfang des Umzugs ab und liegt immer zwischen 59,- Euro und 199,- Euro Netto. Terminänderungen müssen rechtzeitig angemeldet werden. Falls ein Umzug innerhalb von 48 Stunden verschoben wird, gilt dies als Stornierung. Die Stornogebühren betragen zwischen 50 und 100 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Wenn das Team bereits vor Ort ist, werden immer 100 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags berechnet.

Ein Termin kann höchstens um drei Monate verschoben werden; weitere Verschiebungen werden als Stornierung behandelt. Wenn Sie einen Termin mindestens zwei Monate vor dem Umzugsdatum verschieben, entstehen keine Kosten. Möbelspedition Blink möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es kein kostenfreies Rücktrittsrecht für Umzüge gibt. Bei Stornierungen fällt immer eine Gebühr zwischen 50 und 100 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags an.

§14. Schäden und Nachbesserungen

Das Personal von Möbelspedition Blink wird speziell geschult, um Schäden am Mobiliar des Kunden zu vermeiden. Sollten dennoch Schäden auftreten, müssen diese unmittelbar nach dem Umzug oder den Arbeiten protokolliert und den Mitarbeitern gemeldet werden. Andernfalls gilt eine Frist von 24 Stunden für die Meldung von Schäden. Wenn diese Frist von 24 Stunden überschritten wird, kann Möbelspedition Blink nicht mehr feststellen, wer den Schaden verursacht hat.

Wenn der Kunde oder seine Helfer am Umzug beteiligt waren, erlischt die Haftung von Möbelspedition Blink, da nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer den Schaden verursacht hat. Wenn ein Schaden durch Möbelspedition Blink verursacht wurde, bietet das Unternehmen zweimalige Nachbesserungen an. Wenn der Schaden nicht behoben werden kann, haftet Möbelspedition Blink und ersetzt den Schaden entweder selbst oder über die Versicherung.

§15. Halteverbotszonen und Parksituation

Der Kunde muss die Parksituation detailliert beschreiben. Wenn eine Halteverbotszone erforderlich ist, muss der Kunde diese selbständig beantragen und einrichten. Alternativ bietet Möbelspedition Blink den Service an, Halteverbotszonen zu beantragen, einzurichten und abzubauen, sofern möglich. Die Preise für diesen Service variieren und werden von Möbelspedition Blink vor dem Beantragen mitgeteilt. Die Preise beziehen sich immer auf eine einzelne Halteverbotszone an einer Adresse.

Wenn der Kunde diesen Service nutzen möchte, muss er ihn mindestens 14 Arbeitstage im Voraus bei Möbelspedition Blink buchen. Ein Hinweis auf eine benötigte Halteverbotszone gilt nicht als Buchung. Eine Buchung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Möbelspedition Blink als erfolgt. Wenn keine Halteverbotszone vorhanden ist und dadurch Verzögerungen beim Umzug auftreten, trägt der Kunde die entstehenden Kosten.

Sollte Möbelspedition Blink durch das Fehlen einer Halteverbotszone Kosten entstehen, müssen diese vom Kunden getragen werden. Halteverbotszonen sind, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht in den regulären Angeboten von Möbelspedition Blink enthalten und müssen bei Bedarf rechtzeitig vom Kunden gebucht werden.

§16. Verleih und Verkauf von Verpackungsmaterialien

Möbelspedition Blink bietet den Verleih sowie den Verkauf von Verpackungsmaterialien an. Verpackungsmaterialien sind nicht im Angebotspreis inbegriffen und müssen bei Bedarf separat hinzugebucht werden. Möbelspedition Blink vermietet und verkauft Kleiderboxen und Kartonagen. Seidenpapier kann ausschließlich gekauft und nicht gemietet werden. Wenn der Kunde, als Auftraggeber, außerhalb des Stadtgebiets umzieht, steht lediglich der Verkauf von Verpackungsmaterialien zur Verfügung. Wenn der Kunde Kartonagen von Möbelspedition Blink gemietet hat, ist er verpflichtet, diese sorgsam zu behandeln und vor Nässe und Verschmutzung zu schützen.

Falls die Kartonagen aufgrund von Verschmutzung, Nässe oder anderer Einwirkungen nicht mehr verwendbar sind, muss der Kunde die vollen Kosten dafür übernehmen. Der Kunde als Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die Kartonagen rechtzeitig zurückzugeben. Wenn der Kunde eine Lieferung oder Abholung der Verpackungsmaterialien wünscht, bietet Möbelspedition Blink diesen Service ebenfalls an, berechnet jedoch Lieferkosten. Alternativ haben die Kunden die Möglichkeit, die Verpackungsmaterialien zu den vereinbarten Zeiten aus dem Lager abzuholen oder dort abzugeben.

§17. Beginn und Ende der Arbeitszeiten / Allgemeines zu den Arbeitszeiten

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beginnen die Arbeiten an der Auszugsadresse des Kunden, als Auftraggeber. Die Arbeiten enden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit beendeter Arbeit und beglichener Rechnungssumme, in voller Höhe. Kleinere Pausen, die zwischen dem Treppensteigen eingelegt werden, gehören zur Arbeitszeit und werden nicht abgezogen. Verschnaufpausen und Trinkpausen gehören ebenfalls zur Arbeitszeit und werden nicht abgezogen. Wenn der Kunde, als Auftraggeber, dem Umzugsteam etwas zu Essen anbietet, wird die Zeit für den Verzehr der Speisen nicht als Pause gewertet. Die Arbeitszeit wird hier normal weiter berechnet. Lediglich längere Pausen, die von den Mitarbeitern genutzt werden, um sich kurz zu entfernen und beispielsweise Lebensmittel zu kaufen, werden vorzeitig von den Mitarbeitern angekündigt und gelten nicht als Arbeitszeit. Die Mitarbeiter von Möbelspedition Blink kündigen jede Pause an und entfernen sich erst danach für die Pause.

Wenn Möbelspedition Blink einen stundenbasierten Vertrag abgeschlossen hat, gilt grundsätzlich, dass jegliche Stunden, die im Angebot aufgeführt sind, auch berechnet werden. Dies gilt auch, wenn die Arbeiten früher als erwartet abgeschlossen werden können. Die berechneten Grundstunden werden dennoch in Rechnung gestellt, da diese in Bereitschaft und zur Verfügung standen. Sollten aufgrund verschiedener Faktoren weniger oder mehr Mitarbeiter am Auftrag teilnehmen, werden die Arbeitsstunden einzeln berechnet. Sollten beispielsweise im Grundangebot vier Mitarbeiter mit jeweils fünf Stunden geplant und enthalten sein, stehen insgesamt 20 Arbeitsstunden zur Verfügung. Diese können von Möbelspedition Blink auch mit fünf Mitarbeitern und vier Stunden durchgeführt werden, wenn es die Gegebenheiten erfordern. Wenn die im Vertrag oder im bestätigten Angebot aufgeführten Arbeitsstunden aufgebraucht sind, wird jede weitere Stunde pro Mitarbeiter zusätzlich berechnet. Jegliche Stundenpreise, die angegeben werden, beziehen sich immer auf einen einzelnen Mitarbeiter und eine einzelne Stunde.

§18. Regelungen für internationale Fahrten

Für Fahrten und Transporte ins Ausland gilt, dass der Kunde, als Auftraggeber, dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente, Zertifikate und Bescheinigungen vorliegen. Mautkosten, Kosten für Plaketten und Ähnliches müssen vom Kunden, als Auftraggeber, beglichen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde muss umfassende und detaillierte Informationen darüber geben, welche Möbel und Kartonagen transportiert werden sollen.

§19. Trinkgelder

Trinkgelder können nicht mit der Rechnung von Möbelspedition Blink verrechnet werden.

§19. Trinkgelder

Trinkgelder können nicht mit der Rechnung von Möbelspedition Blink verrechnet werden.

§20. Erweiterungen des Auftrags

Sollte der Kunde, als Auftraggeber, den laufenden Auftrag während des Umzugs erweitern, beispielsweise um die Demontage oder Montage, steht es Möbelspedition Blink zu, diesen Mehraufwand entsprechend zu vergüten und in Rechnung zu stellen. Genauso verhält es sich, wenn Möbelspedition Blink gezwungen ist, den Auftrag zu erweitern, um den Transport zu ermöglichen. Wenn beispielsweise keine Demontage und Montage gebucht wurden, der Transport jedoch ohne diese nicht möglich ist, behält sich Möbelspedition Blink das Recht vor, den Transport zu verweigern oder durchzuführen und entsprechend des Mehraufwands in Rechnung zu stellen.

§21. Beförderung von Personen oder Tieren

Möbelspedition Blink befördert keine Personen und Tiere. Dies ist den Mitarbeitern unter keinen Umständen gestattet, und Möbelspedition Blink haftet nicht für solche Beförderungen.

§22. Transport von Spirituosen

Möbelspedition Blink befördert keine Spirituosen, unabhängig von ihrem Alkoholgehalt. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport von Spirituosen zurückzuführen ist.

§23. Transport von Edelmetallen, Juwelen, Geld, Briefmarken, Münzen, Urkunden oder Wertpapieren

Die Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden wird von Möbelspedition Blink als Möbelspediteur nicht übernommen. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurückzuführen ist. Wenn der Kunde, als Auftraggeber, dennoch eine solche Dienstleistung wünscht, kann Möbelspedition Blink ein gesondertes Angebot für einen Werttransport anbieten. Dieser wird separat abgewickelt und gehört nicht zu einem regulären Transport.

§24. Transport von religiösen Bildnissen, Statuen und Ähnlichem

Möbelspedition Blink transportiert keine religiösen Kultobjekte, Statuen, religiöse Bücher, religiöse Zeichen, darunter fallen auch Kreuze, Altare, Buddha-Statuen und Ähnliches. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurückzuführen ist.

§25. Ersatzansprüche bei Mitwirken des Kunden

Sollte eine Dritte Partei, der Kunde als Auftraggeber oder seine Helfer den Umzug oder die Arbeiten im Allgemeinen unterstützt haben, erlöschen jegliche Ersatzansprüche im Schadensfall. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf solche Mitwirkung zurückzuführen ist.

§26. Mangelnde Beschaffenheit des Umzugsguts

Umzugsgut, das aufgrund seiner fragilen, verderblichen oder mangelhaften Beschaffenheit besonders leicht Schäden, wie Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleiden kann, unterliegt dem Ausschluss von Reklamationen. Sollte Umzugsgut dieser Art aufgrund seiner Beschaffenheit beschädigt sein, sind Reklamationen ausgeschlossen. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf solche Beschaffenheit zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Schränke, Kommoden und ähnliche Möbel, die bereits mehrfach demontiert und montiert wurden oder aufgrund anderer Faktoren eine Grundfragilität aufweisen.

§27. Fachliche Einschätzung

Verladungen oder Entladungen von Gut, dessen Größe oder Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle entspricht, werden grundsätzlich von den Mitarbeitern von Möbelspedition Blink nicht durchgeführt. Schränke und größere Möbel werden von Möbelspedition Blink nur nach fachgerechter Demontage transportiert. Diese Demontage muss entweder vom Kunden als Auftraggeber im Vorfeld oder nach Buchung der Dienstleistung durch Möbelspedition Blink erfolgen.

Falls der Kunde dennoch einen unsachgemäßen Transport wünscht, beispielsweise ohne Demontage, übernimmt Möbelspedition Blink keinerlei Haftung. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einen solchen Transport zurückzuführen ist.

§28. Vom Kunden verpacktes Umzugsgut

Für die Beförderung und Lagerung von verpacktem Gut in Behältern übernimmt Möbelspedition Blink keine Haftung. Gleiches gilt für Umzugsgut, das nicht ausreichend gekennzeichnet wurde. Möbelspedition Blink ist von der Haftung befreit, soweit die Beschädigung auf solche Mitwirkung oder fehlende Kennzeichnung zurückzuführen ist.

§29. Haftungsbefreiung – Geltungsbereich

Alle Haftungsbefreiungen, die in den AGB von Möbelspedition Blink aufgeführt sind, gelten auch für alle Mitarbeiter von Möbelspedition Blink sowie für Handwerker und Subunternehmer, die von Möbelspedition Blink beauftragt wurden.

§30. Haftung des Subunternehmers

Beauftragte Unternehmen von Möbelspedition Blink haften in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in ihrer Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen. Für Schäden, die nicht am Gut verursacht wurden, wie beispielsweise am Gebäude, im Treppenhaus usw., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt Möbelspedition Blink alle Schadensersatzansprüche gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden als Auftraggeber ab.

§31. Nachlässe und Rabatte

Möbelspedition Blink behält sich das Recht vor, Nachlässe unter Vorbehalt zu gewähren. Jegliche gewährten Nachlässe können ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn der gesamte Rechnungsbetrag trotz gewährtem Nachlass nicht fristgerecht beglichen wird.

§32. 50,- Euro Cashback-Aktion.

Möbelspedition Blink gewährt eine Cashback-Aktion in Höhe von 50,- Euro. Dieser Rabatt wird dem Kunden als Auftraggeber für eine erneute Buchung von Möbelspedition Blink für Transporte, Montage, Malerarbeiten oder ähnliche Dienstleistungen gewährt. Ihr Cashback ist gültig und einsatzbereit, wenn Sie eine erneute Buchung über 300,- Euro getätigt haben.

Darüber hinaus erhält der Kunde, als Auftraggeber für erfolgreiche Weiterempfehlungen ebenfalls einen Cashback in Höhe von 50,- Euro. Dieser Cashback wird dem Kunden gewährt, nachdem nachweislich eine erfolgreiche Weiterempfehlung mit einem Vertragsabschluss über 300,- Euro erfolgt ist. Sie haben die Möglichkeit, diesen Cashback auf Ihr eigenes Bankkonto gutschreiben zu lassen. Zur Teilnahme an der Aktion benötigen Sie lediglich einen Hinweis von Möbelspedition Blink auf den Cashback oder eine Cashback-Karte, die nach einem Umzug ausgehändigt wird. Geschäftskunden sind ausdrücklich von dieser Aktion ausgenommen. Die Aktion richtet sich ausschließlich an Privathaushalte.

§33. Bonitätsüberprüfung und Weitergabe der Daten an Dritte Unternehmen

Möbelspedition Blink behält sich das Recht vor, die Daten des Kunden an das kooperierende Inkassobüro sowie an die Creditreform e. V. im Speziellen zu übergeben. Dies kann im Rahmen einer Bonitätsprüfung oder bei Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungskonditionen zur weiteren Einforderung des ausstehenden Betrags erfolgen. Möbelspedition Blink führt Bonitätsprüfungen gelegentlich durch, kann aber in bestimmten Fällen auch gezielt angefragt werden.

§34. Rechte und Schadensersatzansprüche

Wenn die Rechte von Möbelspedition Blink oder eines ihrer Vertreter beeinträchtigt werden, verpflichtet sich Möbelspedition Blink, hiergegen Ansprüche geltend zu machen. Im Falle eines Schadens, der durch Fahrlässigkeit, fehlerhaftes oder vorsätzliches Verhalten seitens des Spediteurs – Möbelspedition Blink – verursacht wurde, werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dies gilt auch für Falschaussagen und schädliche Mundpropaganda.

§35. Leistungsnachweis von Möbelspedition Blink

Der Leistungsnachweis dient dem Schutz sowohl des Kunden als auch von Möbelspedition Blink. Dieser muss sowohl vom Kunden als Auftraggeber als auch von Möbelspedition Blink unterzeichnet werden. Wenn der Leistungsnachweis vom Kunden als Auftraggeber nicht unterzeichnet wird, verfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kunden. Jegliche Veröffentlichung und Verbreitung unserer Vertragsinhalte ist dem Kunden als Auftraggeber untersagt. Möbelspedition Blink verpflichtet sich als Auftragnehmer, Ansprüche wegen entstandener Schäden geltend zu machen.